Worum geht's: Das Oberlandesgericht Köln erwägt, das Erzbistum Köln zu einer Rekordentschädigung von 500.000 bis 600.000 Euro wegen sexuellen Missbrauchs zu verurteilen. Ein Priester hatte Melanie F. über Jahre missbraucht und später als Pflegekind aufgenommen. Das Gericht sieht im Priesteramt eine Tarnung, die dem Täter Vertrauen und Zugang zu Minderjährigen verschaffte. Anders als die Vorinstanz hält es eine Haftung des Erzbistums für möglich. Bereits gezahlte 360.000 Euro sollen angerechnet werden. Das Urteil wird am 26. November erwartet und könnte wegweisend für weitere Missbrauchsklagen sein

Übernimmt das Innenministerium Verantwortung,
wenn Lehrer böse Taten taten?